stellt den Ausstellungsraum für die Dauer der Ausstellung und während des Auf- und Abbaus zur Verfügung; die Ausstellungen dauern in der Regel 8 Tage, Vernissage und Finissage immer sonntags.
übernimmt die Pressearbeit. Die/der KünstlerIn/der Künstler liefert für die Pressearbeit rechtzeitig Material (Text, Bilder bis etwa 6 Wochen vor Ausstellungsbeginn; Pressetermin nach Vereinbarung).
übernimmt die Verteilung von 100 Einladungskarten und – wenn gewünscht – von 45 Plakaten DIN A4 innerhalb von Bochum.
versendet die von dem/der KünstlerIn gelieferten Einladungskarten an etwa 100 bis 130 Adressen; das Porto übernimmt der/die KünstlerIn.
organisiert die Aufsicht während der Öffnungszeiten (etwa 20 Stunden insgesamt).
organisiert den Einkauf von Getränken für die Eröffnung. Die Kosten für die Getränke übernimmt der/die KünstlerIn.
II. Der/die KünstlerIn ist verantwortlich für
den Druck der Einladungskarten (davon etwa 100 bis 130 für Postversand durch Atelier 13 b, 100 bis 200 zur Verteilung).
den Druck von 50 Plakate DIN A4 (falls gewünscht)
die Aufhängung/Aufstellung der Arbeiten
III. Kostenbeteiligung
Zusätzlich zu den unter I. genannten Kosten für Porto und Getränke zahlt der/die KünstlerIn als Kostenbeteiligung einmalig 100 EUR.
Die Provision beim Verkauf von Arbeiten beträgt 20 %.
IV. Sonstiges
Die KünstlerInnen sollten zur Ausstellungseröffnung anwesend sein.
Auf Wunsch können die Arbeiten während der Ausstellung versichert werden. Die Kosten trägt der/die KünstlerIn. Über das Atelier bekommt man dafür Rabatt.
Reden zur Ausstellungseröffnung oder ein evt. Begleitprogramm (Musiker oder andere KünstlerInnen, z.B. Lesung, Performance o.ä.) kann der/die KünstlerIn nach eigenen Vorstellungen selbst organisieren.
Jede/r KünstlerIn kann nach eigenem Ermessen bis zu drei Arbeiten für die jährliche Versteigerung zur Verfügung stellen. Von dem Versteigerungserlös werden 50% an eine gemeinnützige Vereinigung in Bochum gespendet, die übrigen 50% sowie eine Spendenbescheinigung erhalten die KünstlerInnen.
Ausstellungsbedingungen
I. Leistungen des Ateliers 13 b
Das Atelier 13 b
II. Der/die KünstlerIn ist verantwortlich für
III. Kostenbeteiligung
IV. Sonstiges